Wie unterstützt die eliPfad-Studie die ambulante Versorgung?
Ziel von eliPfad ist es, die Rehospitalisierungsrate von älteren, multimorbiden Menschen zu senken. Kommunikationsabbrüche zwischen der stationären und ambulanten Versorgung sollen vermieden werden. Gemeinsam wollen wir für die Patientinnen und Patienten einen interdisziplinären Behandlungsplan erstellen und die Therapieadhärenz steigern. Dafür ist Ihre Expertise als behandelnde Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar, da Sie Ihre Patientinnen und Patienten oft schon seit Jahren kennen.
Sie werden bei der Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager unterstützt. Diese sind das Bindeglied zwischen ambulanten und stationären Ärztinnen und Ärzten. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager betreuen Patientinnen und Patienten engmaschig (keine Delegations- sondern Koordinationsleistung) und ebnen ihren Weg vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung.
Sie haben Zugriff auf die elektronische Patientenakte (e-ePA) Ihrer Patientinnen und Patienten und damit auf wichtige Dokumente, z.B. den digitalisierten Arztbrief oder den bundeseinheitlichen Medikationsplan.
Gemeinsam entwickeln wir einen individualisierten Behandlungsplan. Sie können sich also bereits während des stationären Aufenthaltes Ihrer Patientinnen und Patienten in die weitere Therapieplanung einbringen.
Ihre Patientinnen und Patienten sollen durch einen innovativen Smarten Assistenten unter anderem dazu motiviert werden, regelmäßig ihre Vitalwerte zu messen.
Sie erhalten wöchentlich einen Statusbericht über die Entwicklung der Vitalparameter und das Befinden Ihrer Patientinnen und Patienten.
Bei einer Veränderung des Gesundheitszustands werden Sie benachrichtigt, um Probleme frühzeitig zu erkennen und die Therapie bei Bedarf anzupassen. Dies soll die Patientensicherheit erhöhen.
Bei komplexen Problemen können Sie sich weiterhin auch nach der Entlassung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten aus dem Krankenhaus über Ihre Patientinnen und Patienten beraten, um gemeinsam die geeigneten nächsten Schritte zu planen.
Häufig gestellte Fragen zum Kooperationsvertrag
Folgende Aufgaben sind im Rahmen von eliPfad zu erfüllen (§ 3 Kooperationsvertrag)
- Abstimmung des individuellen Behandlungsplans in einer Videokonferenz (oder telefonisch) zusammen mit dem Oberarzt/Stationsarzt des Krankenhauses (etwa 10 Minuten)
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Nutzung der elektronischen Patientenakte (e-ePA):
- 1x/ Woche Vidierung des Statusberichts zum aktuellen Zustand Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin
- Möglichkeit, medizinisch relevante Informationen zu teilen/ hochzuladen
- Ggf. erneute Videokonferenz bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin
- Ausfüllen des Therapiedokumentationsbogens nach Ende der Intervention (ca. 10 Minuten)
Durch den Kooperationsvertrag, den Sie mit dem Gesundheitsnetz Köln (GKS) e.V. schließen, können Sie am Innovationsfondsprojekt eliPfad teilnehmen. Der Vertrag sichert Ihre Vergütungsansprüche für Ihre im Projekt erbrachten Leistungen (bspw. Videokonferenzen und Telefonate mit dem Krankenhaus). Außerdem sichern Sie durch den Vertrag u.a. zu, dass Sie die medizinische Verantwortung für die Behandlung Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin weiterhin selbst tragen und die Datenschutzbedingungen einhalten. Dies muss vertraglich abgesichert werden, da patienten- und gesundheitsbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen.
Im Vertrag sind unter § 3 Rechte und Pflichten geregelt. Dazu gehört:
- Sie übernehmen eliPfad-spezifische Tätigkeiten – diese werden separat abgerechnet, d.h. Sie erhalten eine Vergütung für erbrachte Leistung. Bei Nichterfüllung der eliPfad-spezifischen Tätigkeiten erfolgen keine Konsequenzen.
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Darüber hinaus sind unter § 6 des Vertrags weitere Versicherungs- und Haftungsfragen geregelt. Dazu gehört unter anderem:
- Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben
- Für Behandlungsfehler im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit sind Sie allein verantwortlich.
Der Kooperationsvertrag umfasst 10 Seiten. Hinzu kommen weitere Anlagen, wie bspw. Informationen zur e-ePA (Anlage 1), der Selektivvertrag nach § 140a SGB V, der dem Kooperationsvertrag zugrunde liegt (Anlage 2) und Ihr Dateninformationsblatt zur Honorarabrechnung, auf dem Sie Ihre Bankverbindung eintragen (Anlage 3). Aus Datenschutzgründen müssen auch die Patienteninformationen zur Datenverarbeitung angehängt werden (Anlage 4). Diese sind jedoch nur zu Ihrer Kenntnisnahme; jegliche Aufklärung zur Studie wird durch das Krankenhaus vorgenommen.
Ja. Über DocuSign können Sie den Vertrag datenschutzkonform und rechtssicher digital signieren. Durch das digitale Verfahren kann eine rasche Teilnahme ermöglicht werden, damit Sie bereits vor der Entlassung Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin in die Behandlungsplanung eingebunden werden können.
Das GKS ist Partner im Projekt eliPfad (zusammen mit dem Abrechnungsdienstleister Frielingsdorf Consult GmbH) für die Abrechnung und Auszahlung Ihrer Leistungen im Projekt verantwortlich. Das GKS hat mit der Uniklinik Köln, der BARMER und der Techniker Krankenkassen einen Vertrag nach § 140a zur Versorgung von Patient/innen im Innovationsfondsprojekt eliPfad geschlossen.
In diesem Fall kann zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten aus dem Krankenhaus individuell eine Vertretungslösung gefunden werden (bspw. durch Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Praxis). Sie können trotzdem an eliPfad teilnehmen und den Kooperationsvertrag unterschreiben, da alle Leistungen separat vergütet werden.
Sie haben einen Honoraranspruch auf folgende Leistungen: Anmeldung und Nutzung der e-ePA, Telekonsil im Rahmen von Videokonferenz/ Telefonat (max. 3-mal), Ausfüllen des Therapiedokumentationsbogens. Die Leistungen enden nach der Interventionsphase (42 Tage nach Entlassung des Patienten bzw. der Patientin). Das GKS hat mit der Abrechnung die Firma Frielingsdorf Consult GmbH (Frielingsdorf) beauftragt. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Es werden nur die erbrachten Leistungen vergütet; das GKS trägt Sorge für die Übermittlung der Abrechnungsdaten an Frielingsdorf.